Leider hast Du nichts zur Vorgeschichte bzw. den Umständen geschrieben, darum ist es ziemlich unmöglich, den Sachverhalt zu kommentieren.
Doch, allgemein gesagt, es kommt schon auf die Argumentation in der schriftlichen Einladung an (daß Du solvent genug für eine Verpflichtungserklärung bist, setze ich voraus, und das ihr Euch bereits gesehen habt und bereits einige Zeit lang kennt und miteinander verbracht habt, ebenfalls).
Die Rückkehrbereitschaft einer unverheirateten Frau so, wie bei einem Mann, nachzuweisen (Besitz, Unterhaltspflicht für Eltern usw., sozialverischerungspflichtige Tätigkeit), ist in Tunesien in der Praxis beinahe ein Ding der Unmöglichkeit, daher kommt es besonders darauf an, die Rückkehrbereitschaft argumentativ schlüssig (und wahrheitsgemäß) darzustellen.

Eine sinnvolle Argumentation wäre beispielsweise, daß man darlegt, weshalb es, sowohl für die Beteiligten und deren Familien, doch auch für den deutschen Staat, wichtig ist, daß die Verlobte die zukünftigen Schwiegereltern und auch ihren zukünftigen Wohn- und Lebensort kennenlernen soll, bevor eine endgültige Entscheidung über Ort, Datum und das Vorhaben einer Hochzeit getroffen wird. Doch, wie gesagt, man sollte sich da schon eng an die eigenen Überlegungen für die Reise halten und diese überzeugend vertreten können.

Nach der nun erfolgten Ablehnung hat es allerdings wenig Sinn, da noch nachzulegen (Remonstration), oder einen ganz neuen Versuch zu starten, weil die Argumentation dann nicht mehr originär und aus einem Guß erscheint - man kann es natürlich versuchen, doch wird damit unweigerlich einige Zeit und Aufwand ohne Erfolgsgarantie investieren müssen.

Wenn Ihr Euch sicher seid, heiraten zu wollen, dann schaffe besser als nächstes die Voraussetzungen dafür (noch besseres gegenseitiges Kennenlernen vor Ort, A1-Sprachzeugnis der Frau, Beschaffung aller Unterlagen, Anmeldung einer Eheschließung), danach wird ein FZF-Visum zur Herstellung einer Ehegemeinschaft schon in wenigen Monaten kein Problem mehr darstellen.