Das sollten Sie beim Exportieren beachten:

Wollen Sie Ihr in Deutschland gekauftes Auto in ein Land exportieren, das nicht der Europäischen Gemeinschaft angehört, müssen Sie der zuständigen Grenzzollstelle eine Ausfuhranmeldung überreichen.
Exportieren Sie ein Auto mit einem Wert unter 1.000 Euro, reicht eine mündliche Anmeldung.
Die zollamtliche Bestätigung der Ausfuhr wird nur gegen Vorlage des Kaufvertrags sowie eines Ausfuhrkennzeichens, roten Nummernschildes oder Kurzkennzeichens erteilt (vorher bei der Kfz-Zulassungsstelle holen).
Für Umsatzsteuerzwecke ist ein internationaler Zulassungsschein nötig.
Für den Antrag eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie für das Exportieren Ihres Autos neben Personalausweis bzw. Reisepass, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, aktuellem TÜV-Prüfbericht sowie Kennzeichen unter anderem auch eine Ausfuhr-Versicherungsbestätigung (bei der Versicherung nachfragen).
Handelt es sich um einen Firmenwagen, den Sie exportieren wollen, müssen Sie die Gewerbeanmeldung oder den Auszug aus dem Handelsregister vorweisen.
Achtung! Erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen, ist am darauf befindlichen Datumsfeld der Tag, Monat und das Jahr notiert, an dem der Versicherungsschutz beendet ist. Bis zu diesem Termin müssen Sie das Auto exportieren. Anderenfalls erlöschen die Zulassung und der Versicherungsschutz.

Quelle: http://www.helpster.de/auto-exportieren ... -anleitung


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