Na, ich bin kein Rechtsanwalt - doch genau so würde ich es sehen: wer keine Versorgung beanspruchen konnte oder geleistet hat (Aufenthalt im Ausland ohne Aufrechterhaltungsgedanke für die Ehe, ungewisse Einkünfte, keine Kinder), der kann, besonders für die Zukunft, auch für nichts ausgeglichen werden müssen.

Die Idee des Versorgungsausgleiches ist ja die, daß jemand, der wegen der Ehe am Geldverdienen gehindert war, weil er einen anderen Beitrag zur Ehe geleistet hatte oder auch für die Zukunft noch leisten muß (Haushalt, Kindererziehung, etc.), daraus einen geldwerten Vorteil (nämlich einen Versorgungsanteil) vom Geldverdiener erhält.

Für beides kann ich keine Anzeichen in dem geschilderten Fall erkennen - doch da muß natürlich ein sachkundiger Rechtsanwalt heran...