Original geschrieben von: Frogger
Was den Versorgungsausgleich angeht, wüde ich mir da keine großen Gedanken machen, denn nach der kurzen Ehezeit hat ja keine Versorgungsabhängigkeit bestanden (was die Ursache für einen Versorgungsausgleich wäre), da dürfte, ein guter Rechtsanwalt vorausgesezt, nichts herauskommen.

Könnte das bedeuten, wenn der Mann im Jänner 2007 untergetaucht ist und Hola13 die Trennung sofort den dafür zuständigen Behörden gemeldet hat, dass die Dauer der Ehe dann nur von Mai 2006 - Jan. 2007 für einen (eventuellen) Vorsorgungsausgleich zu gelten hat?


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