Der Unterschied besteht allein darin, daß er beim Bestehen des Integrationskurses eine maximale Verlängerung bis zu 3 Jahren erhält, ohne aber nur eine für 1 Jahr (die aber in jedem Jahr wieder, solange die Ehe besteht). [/quote]

Das ist so nicht korrekt! Hier macht die ABH auch Unterschiede, mein Mann hat sofort ein Visum für 3 Jahre erhalten.