Also ich würde dir raten, rufe unbedingt die Polizei an, wenn dir Gewalt angetan wurde.

Das Gewaltschutzgesetz hat die Position des Opfers gestärkt. Wer schlägt geht!

Die Polizei kann deinen gewalttätigen Partner sofort für mehrere Tage der gemeinsamen Wohnung verweisen und dir so die nötige Luft zur Vorbereitung der Trennung verschaffen.
Gewalttätigkeiten in der Ehe sind ein Grund, die sofortige Scheidung der Ehe herbeizuführen. Dies bezeichnet man als die so genannte Härtefallscheidung.

Bei der Härtefallscheidung wird auf das ansonsten erforderliche Trennungsjahr verzichtet, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Eine solche unzumutbare Härte liegt z.B. in der Anwendung von Gewalt.

Das bedeutet, dass nicht zunächst ein vollständiges Trennungsjahr abgewartet werden muss, bevor ein Antrag auf Ehescheidung eingereicht werden kann.


Kein Mensch, keine Frau sollte es sich gefallen lassen, dass ihr Gewalt angetan wird. Reagiere sofort!!!