So schnell zeigen ja die wenigsten ihr "wahres" Gesicht...
Du kannst nur so schnell wie möglich die Trennung vollziehen. Wird evtl. problematisch, wenn er nicht ausziehen will. Dann wirst du einen Anwalt einschalten müssen. Chancen bestehen, da er dich schlägt und die Situation unzumutbar ist.

Ich würde schon vorab die Ausländerbehörde von deiner Trennung (auch wenn noch nicht vollzogen) informieren.
"Meine" Ausländerbehörde hat da sofort reagiert und zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis musste ich mitkommen und unterschrieben, dass wir es noch einmal mit unserer Ehe versuchen wollen (war natürlich ein großer Fehler).
Auch der Hinweis an die ABH, dass er arbeitsunwillig ist interessiert sie sehr.

Wegen meines Hinweises und nach gut 3 Jahren die endgültige Trennung hat er bis heute keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Soweit ich weiß, wird seine Aufenthaltsgenehmigung immer wieder verlängert, da 3 Jahre verheiratet zusammengelebt.
Jetzt bin ich (endlich!!!) seit 2 Wochen geschieden - das war zwar nicht sein Wunsch, aber er hat auch keinen Stress gemacht. Haben eine vernünftige Basis zueinander gefunden, nur wenig Kontakt.

Die räumliche Trennung (natürlich auch von Tisch und Bett) ist absolut notwendig. Da ihr nur so kurz zusammengelebt habt, kann es sein, dass er wieder zurück nach TN muss (bin nicht ganz sicher) - also wird er sich erfahrungsgemäß sehr sträuben.