Ich frage mich erstmal, ob Du den Antrag richtig verstanden hast.

Ich verstehe unter einer "Niederlassungsbewilligung für Angehörige" ersteinmal, das jemand aus der Familie Deines Freundes in AU wohnhaft sein muß, um einen nahen Angehörigen aus TN zu beherbergen.

Da Du weder verwandt noch verschwägert mit ihm bist, kann das doch gar nicht klappen.

Dann zu seinem Gehalt; wenn er in TN 300 Dinar verdient, aber auswandert um in AU zu leben, dann ist doch auch der Job hinfällig und es gibt kein monatliches Einkommen mehr.

Bin jetzt echt mal gespannt, ob ich so mit meiner Einschätzung daneben liege.