Ja, es gibt in der Tat eine Frist, doch die gilt nur für EU-Länder (und, so weit ich weiß, da auch nur für den Zoll, nicht für die Einfuhrumsatzsteuer) für in der EU hergestellte Fahrzeuge.
Die Einfuhr wäre zwar im Prinzip ohne Umsatzsteuer möglich, doch die EU verlangt eine einheitliche Vorsteuer von 19%, die beim Betreten der EU dort erhoben wird. Im Zielland erfolgt dann die Differenzbesteuerung nach den dort geltenden Sätzen - der in diesem Falle in Deutschland ebenfalls 19% beträgt, so daß kein Vorteil erzielt werden kann.
Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern muß übrigens außerdem auch noch für Deutschland eine "große" Abnahme beim TÜV erfolgen. smile