Original geschrieben von: haref
Hallo Sharaz,
vielen Dank erstmal für deine Antwort - nun aber:

"Bei Wiedereinfuhr nach Deutschland, brauchst du den Original-Kfz-Schein aus Tunis, in Deutschland musst du das Auto beim Zoll wieder verzollen und dann nochmal die MWST bezahlen. Mit diesen Papieren kannst du dann das Auto bei der deutschen Zulassungsbehörde wieder anmelden."

--> und genau das eben nicht zu bezahlen, da gibt es wohl eine Frist (1 - 1,5 Jahre oder so) - sagt Dir das was?

kennst Du jemand, der durch die RS Geschichte schon mal durch ist? vielleicht jemand anderes hier?

Danke
H.


Ja wir, aber von dieser Frist weiß ich nichts, gibt es auch nicht meiner Meinung. Unser Auto war 5 Jahre in TN und haben o.g. Prozedere durch.