Original geschrieben von: aman80
Ich habe noch eine wichtige frage bezüglich der Krankenversicherung.

Habe von meine Krankenversicherung ein schreiben bekommen und wollte fragen ob dieses bei der Botschaft dann ausreicht.

Antwort auf:
"gern bestätigen wir das ihre Ehefrau ( Name) geboren am .....

nach Einreise nach Deutschland, in die Familienversicherung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind."



Der Botschaft habe ich eine E-Mail geschrieben aber leider haben die bis Heute nicht geantwortet.

Hoffe das jemand von euch weiß ob das locker ausreicht.

Danke


@aman,

vielleicht bekommst du ja noch eine Antwort.

Ich musste dieses Schreiben von der KK bei meinem ABH Termin mit vorlegen und ich wüsste nicht dass mein Mann noch eine extra Versicherung abschließen musste. War aber auch in 2010.
Ich habe die Heiratsurkunde be der KK vorgelegt und ihn quasi schon gemeldet. Weiss aber auch nicht ob meine KK da besonders kulant war oder ob es ein Fehler war oder ob das eben allesso in Ordnng war. Fakt ist, es hat alles so funktioniert und seine KK Karte war damals schon Wochen vor ihm da grin

Würde mich mal interessieren ob das allgemein mittlerweile so gehandhabt wird oder ob das je nach ABH verschieden ist.
Ich persönlich finde das ist unnötige Geldmacherei und Schikane, auch wenn es "nur" 38 Dinar sind.


Last edited by PeppermintPatty; 28/05/2012 14:45.