Wenn sie nachweisen kann, dass der Kindsvater kein Tunesier ist (Geburtsurkunde, Erklärung o.ä.), dann dürfte es doch eigentlich kein Problem geben bei der Ausreise.

Trägt denn das Kind den (tunesischen) Familiennamen der Mutter? Oder sonst einen arabischen Familiennamen (evtl. vom Vater, falls der auch Araber ist)?