Dass er Theorie- und Praxisprüfung ablegen muß steht außer Frage. Dass er Fahrstunden nimmt ist auch selbstverständlich, mein Cousin hat eine Fahrschule. Es geht nur um die Vermeidung der Pflichtstunden.

Ich habe heute mal der Führerscheinstelle im Nachbarkreis einen Besuch abgestattet. Bei denen gehts auch ohne Karteikarte. Die geben die Führerscheine einfach der Schleierfahndung zur Überprüfung.

So stehts übrigens in der Verordnung:§ 31 FeV (3)" Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen."

Der andere Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau hat diese Erklärung sogar als PDF eingestellt. Darin muß der Antragsteller erklären, dass er einen gültigen FS besitzt und wird darauf hingewiesen, dass er strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Leider ist der Begriff Erklärung etwas schwammig und in OAL meinen sie damit amtliche Bescheinigung.

Wenn mir meine Arbeit wieder Zeit läßt, werde ich mit meinem gesammelten Wissen wieder bei meiner Sachbearbeiterin aufschlagen. Sie arbeitet wahrscheinlich nur nach Vorschrift. Dann werde ich mir dann mal ihren Vorgesetzten schnappen.