So wie ich es verstehe, möchte Sie in D heiraten und benötigt ein "Visum zum Zweck der Eheschliessung".

Denn sie hat ja scheinbar schon die "Befreiung zur Beibringung der Ledikeitsbescheiniung" denn wozu sonst braucht man ein Ok vom OLG?

Die Frage ist, wer hat denn das Visum abgelehnt?

Die Botschaft? Die Ausländerbehörde?

Und es ist ja wohl ein Witz, wenn die AB sagt, mann solle in T heiraten, klar hat man dann ein Anrecht auf die Familienzusammenführung, aber der Verdienst ändert sich nicht.

Und warum kommen riesige Kosten, bis man verheiratet ist?

Es gibt auch Paare mit einem Visum zum Zweck der Eheschliessung, die nicht ewig warten.

Wir haben 5 Tage nach Einreise geheiratet, wir mussten sogar den Termin beim Standesamt schriftlich einreichen, sonst hätte es das Visum gar nicht gegeben. War einer der zu erfüllenden Punkte.