Original geschrieben von: maedi
Die Leute von der Ausländerbehörde haben dir sicher erklärt, dass du für das Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung abgeben musst. Dafür musst du Einkommen mindestens in der Höhe des Sozialhilfesatzes für euch beide + Mietkosten nachweisen.

Wenn du momentan knapp bei Kasse bist, darfst auch nicht vergessen, dass auch noch Übersetzungskosten für die Papiere für Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und Gerichtskosten für das Oberlandesgericht (einkommensabhängig) entstehen. Die meisten OLGs bestehen auf Übersetzungen von in D amtlich vereidigten Übersetzern.





Genauso! grin


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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