Genau, es ist ein Abkommen und dafür muss man den Schein holen, den man dann in T umtauschen muss, falls man eine Behandlung braucht.

Da würde ich mal bei der DAK noch mal nachfragen, vielleicht hat es der Sachbearbeiter auch nur nicht gewusst?

Schlussendlich sind mit dem Schein aber nur Grundleistungen abgedeckt, daher kann eine Auslands-Krankenversicherung nicht schaden.