Das ist ein bilaterales Abkommen zwischen Tunesien und Deutschland, was seit Jahrzehnten Bestand hat. Da hat dir deine Kasse definitiv die falsche Auskunft gegeben.


Bin ich im Ausland bei Erkrankungen oder Unfällen versichert?

Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Inland erbracht. Ausnahmen gibt es aber durch zwischen- und überstaatliche Regelungen.

[...]

Israel, Kroatien, Marokko, Tunesien, Türkei und anderen: Mit diesen Ländern wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen.


http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/leistungen/auslandsversicherungsschutz.html

Last edited by Uwe Wassenberg; 11/03/2012 23:40.