Original geschrieben von: dreamfighter
Seine Frau will ihn auf einmal nicht mehr... und möchte wohl die Ehe beenden.

Ja, immer diese bösen Frauen, die die armen Männer auf einmal nicht mehr wollen!

Original geschrieben von: dreamfighter

die Aufenthaltskarte gilt wohl für ein Jahr...

In Schweden werden Aufenthaltserlaubnisse stets für ein Jahr Dauer ausgestellt. Ob diese Erlaubnis im Falle einer Ehescheidung sofort widerrufen wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis eines EU-Landes kann sich eine Person auch in anderen EU-Ländern aufhalten. Wenn die Aufenthaltserlaubnis erlischt oder abläuft, dann muß diese Person aus den EU-Ländern ausreisen, oder hält sich danach illegal in der EU auf.