Hallo Frogger,

ja, ich weiß, dass es so ist - Heirat in Tunesien = tun. Recht, Heirat in Dtl. = dt. Recht. Ich bezog mich mit meiner Aussage nur auf das Zitat von bandy, dessen tun. Standesbeamter meinte, da sie ja Deutsche sei (Trennungsjahr etc.) brauchen sie keine Wartefrist einzuhalten.
Er ging eben nicht streng nach tun. Recht und bestand auf 4 Monate und 10 Tage Wartezeit zwischen Scheidung und erneuter Heirat.