Original geschrieben von: Zahir
Unser Kind hat noch gar keinen TN Pass s50

Wir haben unseren ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet.

Bisher haben wir es immer absolut entspannt gehandhabt. Ich reise immer als Besucherin ein und wenn die 3 Monate sich dem Ende neigen (oder vorher)reisen wir aus... und kommen wieder. Auch bei der Polizei melde ich mich nicht weiter. Nur unsere private TN Adresse schreibe ich aufs Besuchervisum.
Ist eine gute Möglichkeit, finde ich
LG Zahir


Hallo, um das Thema nochmal aktuell zu machen, hier nach langer Sendepause meinerseits- nochmals eine Rückfrage:
Also bei der Konstellation dt. Mutter-tunesischer Vater-in Tunesien geheiratet und Kind in D geboren, da kann ja der Kindsvater bei Bedarf (sagen wir etwa im Streitfall) sowohl jederzeit "heimlich" einen tun. Pass für das Kind beantragen als auch im Falle eines vorhandenen tun Passes den Passierschein in letzter Minute widerrufen.
Nützt es in solch einem Fall etwas, wenn das Kind einen anderen Nachnamen als der Vater hat, also den Nachnamen der Mutter? Wie ist denn der aktuelle Stand, wird denn solche Kinder(mit dt. Namen) beim tun Konsulat u.U. der tun. Pass weiterhin verweigert, wie es hier jemand schrieb. Oder ist es dazu nötig, dass auch der Vorname möglichst kein arabischer ist?
Kann man, als -mit einem Tn -verheiratete Mutter sein Kind durch solche Vorkehrungen überhaupt schützen oder bleibt es nach wie vor bei der Devise: "einziger Schutz nicht ins Land reisen". Diese Vorkehrung ist ja sehr schwierig durchzusetzen in einer Ehe, denn die Großeltern wollen ja auch gerne die Enkel sehen...
bin mal gespannt auf Eure Antworten,
lg, anchadia