Nun, nach Schweizer Schweizer Recht (gemeinsame Haushaltsfinanzierung) müßte er halb soviel beisteuern, wie Du - und das kann natürlich auch rechtlich von Dir durchgesetzt werden.
Im tunesischen Recht müßte er sogar ganz allein für die Wohnung aufkommen, während Du Dein Geld für Dich behalten dürftest. Noch interessanter aber ist die Regelung im tunesischen Recht, daß, falls der Mann nicht für den Unterhalt der Frau aufkommen will oder kann, die Frau eine schuldlose (es gilt dort noch ein Schuldprinzip) Scheidung erreichen kann - allerdings nur dann, wenn es ihr bei der Heirat nicht bekannt war, daß er es nicht kann (z.B. Armut, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit).
Je nachdem, wo ihr geheiratet habt und welchen Ehevertrag ihr abgeschlossen habt, könnte das bedeutsam sein, zumindest als Hinweis darauf brauchbar. smile

Es gäbe dann natürlich auch noch die Möglichkeit, ihn von der Zahlung ganz freizustellen und die Koffer vor die Türe zu transportieren mit dem Hinweis, daß er sich ja auch eine eigene Wohnung nehmen kann und jeder bezahlt dann nur seine eigene. Zwar sind die Kosten, wenn er nicht dort wohnt, etwa genauso hoch, doch er nutzt dann auch nicht die Wohnung ab, verschmutzt sie nicht und kannst Dich dort benehmen, wie Du es willst und jeden Gast einladen, den Du möchtest (auch so etwas ist für einige Leute bares Geld wert sein...).

Falls Du Dich mit seiner Familie, speziell den Eltern, gut verstehst, lohnt es sich, dies auch einmal dort zu thematisieren - aus den Antworten kann man dann u.U. auch seine eigenen Schlüsse oder Konsequenzen ziehen.