Es gilt derzeit:


Die zuvor bei der Einreise deklarierten Geldmengen ausländischer Währung im Wert von über 5.000 TND dürfen wieder ausgeführt werden (unter 5000 sowieso).

Zuvor umgetauschte tunesische Dinare bis zur Höhe von 3.000 TND können beim Verlassen des Landes zwar wieder in ausländische Währung zurückgetauscht werden, doch nur dann, wenn dafür auch Umtauschquittungen vorgelegt werden können.

Ausländer, die in Tunesien leben (mit Aufenthaltsgenehmigung für Tunesien), dürfen pro Kalenderjahr bis zu insgesamt 3.000 Dinar in ausländische Währung umtauschen und dann ausführen. Für Kinder bis zu 10 Jahren gilt ein Betrag in Höhe von 1.500 Dinar.


von: http://www.tunispro.de/tunesien/geld-in-tunesien2.htm


In der Praxis habe ich seit längerer Zeit bereits beim Rücktausch von Kleinsummen (100 Dinar und weniger) keine Umtauschquittungen vorlegen müssen (Banken in den Flughäfen Monastir und Tunis), der Rücktausch erfolgte stets zu den tagesaktuellen, ausgehängten, Umtauschkursen ohne zusätzlichen Abzug.