Original geschrieben von: Frogger
Solange die tunesischen Behörden keinen Grund zur Annahme haben, daß das Kind die tunesische Staatsbürgerschaft hat, sollte m.E. die Sache keine Probleme bereiten.
Ein Name allein macht da nichts - denn die Frau kann ja auch nach der Geburt des Kindes einen Nordafrikaner geheiratet und dann dessen Namen angenommen haben. Da das Kind nicht im Geburtsregister steht, und der Vater die tunesischen Behörden wohl nicht aufmerksam machen wird, haben die Behörden keine Handhabe.


Ich denke da wird wohl ein sehr großes Restrisiko bleiben!
Es haben schon etliche ihren Flieger wegen geringeren *Banalitäten* versäumt; denn wer weiß es wirklich, ob der Vater das Kind nicht bei den Behörden gemeldet hat?? Auch das hat es schon gegeben.

Auf jeden Fall geht unheimliche Zeit verloren, bis der Sachverhalt geklärt ist - und das ist schon ein Problem! Wir sind uns doch einig, daß dort die Uhren anders ticken! Der eine Beamte winkt ab und der andere geht der Sache akribisch nach...
Dieses Risiko würde ich überdenken!
Das ganze kann sehr wohl zu einem *Albtraum* werden und das Schiff ist weg - die Erholung gleich null.

Mein Rat wäre nicht,daß es problemlos ablief und auf einen Landgang in TN würde ich verzichten!