Hallo Tammi,

allgemein gültig - ich weiss es nicht... vermutlich ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung?

Wie lange ist er schon in D?
Hat er schon die unbefristete? Evtl beantragt?

Könnte mir vorstellen es wird zumindest solange verlängert wie Anspruch auf ALG I besteht...

Viell kannste hier ja was für dich rausziehen

http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/eigenstandiger_aufenthalt.html

Oder google einfach mal nach deinem Threadtitel
wink

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