Hallo Tammi,

ich habe vor kurzem erst die Aufenthaltsgenehmigung meiner Ehefrau (nur um 1 Jahr verlängert). Im Vorfeld musste sie erneut diesen sinnlosen Antiterrortest machen, indem sie zu ihrer Gesinnung befragt wurde. Es muss auch das Einkommen zum Lebensunterhalt bewiesen werden. Dazu habe ich meine Lohnabrechnungen einreichen müssen, da ich der Haupternährer der Familie bin. Sprachkenntnisse mussten auch nachgewisen werden.

Gewisse Vorraussetzungen müssen gegeben sein und ich musste den Antrag auch mit unterschreiben.

Wie das in deinem speziellen Fall genau ist solltest du am besten in der zuständigen Bhörde (wahrscheinlich Ausländeramt) erfragen können. Du kannst ja da anrufen und unverbindlih nachforschen.

Liebe Grüße
msd


tounsi we rassi 3ali!!