Original geschrieben von: Claudia Poser-Ben Kahla
A1-Deutschprüfung ist Voraussetzung für alle FZF auch für Familiennachzug zum Kind.




Hallo Claudia,

ist das neu?

Bis dato war das definitiv nicht der Fall!!!!


Abgesehen davon kann man FZF zum Kind auch schon vor der Geburt beantragen,
dann gibts aber noch keine AE, und man braucht die VE, da der Grund für die AE ja noch nicht gegeben ist.