Original geschrieben von: james
...Das AA wird eine offizielle Reisewarung doch erst dann herausgeben, wenn das Kind schon im Brunnen liegt. ...

Das ist nicht korrekt, die deutsche Gesetzgebung sieht eine frühzeitige Warnung vor, u.a. aus Haftungsgründen.

Die CH (eda.admin.ch) und A (bmeia.gv.at) sind z.B. immer später als D mit den Reisewarnungen. Die EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) hat ihren alten Stand z.B. erst am 11.01.10 geändert. bmeia erst am 10.01.11. Das AA hat bereits am 08.01.11 die Warnung aktualisiert.

LG!


Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue s47 s28