Original geschrieben von: Galega
Ach, ich dachte es ginge nun um den Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Rechtsbeistand....

LG,


Galega es ging darum was im ersten Beitrag von Simla stand und da handelt es sich ganz klar um Tunesien und mehr eine berechtigte Warnung, mit einem sehr sinnvollen Hinweis.

Dann kam die Sprache usw. dazwischen.

In Tunesien muss ein anerkannter Dolmetscher vor gericht übersetzen, egal welche Sprache der Anwalt spricht, wenn einer (Kläger oder Angeklagte) nicht arabisch spricht.

Claudia