Liebe Claudia,
ich habe ein erstes und ein zweites juristisches Staatsexamen.
Ich erlaube mir zu behaupten, dass ich den Unterschied zwischen Rechtsbeistand (das sind in Deutschland die, die durchs Examen gerasselt sind, auch beim 3. und letzten Versuch)und Rechtsanwalt kenne.
Aber Du hast Recht, offensichtlich reden wir aneinander vorbei.