Kann gern verschoben werden...........
In der letzten Zeit wird von der Botschaft hier und da ein
tunesisches Führungszeugnis verlangt. Da die Deutsche Botschaft keinen Zugriff auf das tunesische Strafregister hat, muss man(n)/Frau dies selbst beantragen.
Es heisst dort wohl:
Bulletin n°3 bzw.
Bitakka no 3Zu beantragen bei der zuständigen Polizeistation.
LG Simla
http://www.jurisitetunisie.com/tunisie/i...bulletinn3.html