Noch einmal zum Verständnis: Ein Imam hat nicht die Autorität, Dispens von den Erfordernissen des Korans zu erteilen. Es kann zwar so dargestellt werden, daß ein Imam dies täte, doch in der Realität ist es nur so, daß eine bekannte Vorschrift ins Bewußtsein der Leute zurückgebracht und als rechtmeinung verkündet wird, und die lautet in diesem Falle:

Wenn das Fasten der körperlichen Gesundheit schadet, SOLL nicht gefastet werden (was sich aus den Regelungen von Koran/Hadith explizit ergibt).
Es ist aber nicht so, daß der Imam erklären könnte: "Wegen der großen Hitze BRAUCHT nicht gefastet werden", denn dies stünde im Widerspruch zu den Regelungen von Koran und Hadith.

Der zeitliche und räumliche Zusammenhang läßt mich daran glauben, daß der Ursprung in diesem Jahr die Rechtsmeinung eines italienischen Imams war, der am 10.August verkündet hatte, daß die "in der Landwirtschaft tätigen Muslime tagsüber Wasser in kleinen Mengen zu sich nehmen dürfen" - doch diese Regelung fußt auf der oben beschriebenen Gefahr des Gesundheitsschadens und es gilt natürlich dennoch uneingeschränkt, daß ein so ungültiger Fastentag später nachgeholt werden muß.