Hallo Simba s27

Komme selber aus der CH, bin Pferdefreundin und wohne in einer Pferdefarm ;-) Hier einige Infos, leider nicht speziell zu Tunesien, aber eine Bekannte hat vor einiger Zeit eine Berberstute aus Marokko importiert und vielleicht hast du so mal einige Anhaltspunkte:

Import aus Nicht-EU-Ländern

1. Definitionen
Gesetzliche Grundlage EHtV (wenn Tiere von Eigentümer begleitet, ansonsten
EDAV) und Technische Weisung über den Import von Hunden und Katzen aus der EU und die Umsetzung der Importbestimmungen ab 01.07.2007

2. Was alles braucht es?

- Heimtiere via Landesflughafen bedürfen einer Bewilligung des BVET (Gesuche
spätestens 21 Tage vor Ankunft der Tiere).
- Veterinärbescheinigung, (Geltungsdauer 4 Monate ab Ausstelldatum oder bis
Ablaufdatum der Impfbescheinigung gem. Teil IV der Veterinärbescheinigung).
- Gültige Tollwutimpfung
* Gültigkeit der Impfung neu gem. Hersteller 2 bis 3 Jahre
* Gültig ab 21. Tag nach Abschluss Impfprotokolls oder ab Datum Auffrischimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer
- Zusätzlich zur Veterinärbescheinigung:
* Dokumente zur Identität des Tieres
* Impfdaten
* Ergebnisse der serologischen Untersuchung (von EU anerkanntes Labor),
falls ungünstige Seuchenlage im Herkunftsgebiet (aktuelle Listen Homepage
BVET):
- Entnahme Blutprobe frühestens 30 Tage nach Impfung und drei
Monate vor Einreise in die Schweiz (insgesamt 4 Monate Wartefrist)
- Titer (neutralisierende AK) mind. 0.5 IE
- Wartefrist von drei Monaten gilt nicht für Heimtiere, die aus Risiko-
Regionen wieder in die Schweiz einreisen und bei denen die Titrierung
noch vor dem Verlassen der EU und der Schweiz durchgeführt wurde.
- Bei Auffrischimpfungen im Rahmen der Ablauffristen (Hersteller!) muss
die Titerbestimmung nicht nochmals durchgeführt werden.
- Keine Veterinärbescheinigung nötig für Tiere, deren Titerbestimmung in der Schweiz
oder der EU erfolgt ist sowie bei Tieren, bei denen Titerergebnisse und Impfungen im
Heimtierpass eingetragen sind.
- Tiere gechippt oder tätowiert (lesbar)
* Tätowierung bis 30.06.2011 erlaubt, ab 2012 nur noch Chip gestattet
* Chip nach ISO-Norm 11784 oder 11785 (ansonsten Lesegerät selbst
mitbringen)

Die Quelle (ein PDF, Kanton AG) vom Departement Gesundheit und Soziales kann ich dir gerne per Mail senden.

Hier auch noch 2 gute Adresse (Bundesamt für Veterinärwesen): http://www.bvet.admin.ch/ und (Bundesamt für Landwirtschaft): http://www.blw.admin.ch/

Der Ablauf der Bekannten lief ungefähr so ab:

Käufer aus der Schweiz müssen beim Bundesamt für Landwirtschaft eine GEB Nr. beantragen. Die ist meist innerhalb einer Woche im Briefkasten. Sollten aber die Kontingente verbraucht sein (wohl nicht der Fall), müsste fürs Importieren etwas mehr bezahlt werden.
Wenn der Käufer die GEB Nr. hat, dann muss er sich an eine Spedition, die Pferde importiert, wenden. Das ist je nach Zoll unterschiedlich. Wenn man weiss, durch welchen Zoll das Pferd in die CH kommen würde, kann man vorher beim Zoll anfragen, welche Spedition bei ihnen zuständig ist (geben meist sehr gute Auskunft). An die Spedition muss dann die GEB Nr. (Originalblatt von der Amtsstelle) und der Vertrag gesendet werden. Hier sind die Aufgaben des Käufers vorerst erledigt.

Die Verkäufer haben sich auch mit der Spedition in Verbindung gesetzt. Diese brauchte von ihnen das Gesundheitszeugnis, den Originalvertrag und Pferdepass. So kann die Spedition alles vorbereiten und der Käufer kann sich Zeit am Zoll sparen. Ist das Pferd schliesslich auf dem Weg und am Zoll in der CH angelangt, muss der Käufer zum Speditionsbüro und erhält dort einen Zettel. Mit diesem Zettel muss er an die Zollkasse und dort die Verzollungsgebühr bezahlen. Diese Beträge sind unterschiedlich, je nach Gewicht, Alter und Kaufspreis des Tieres. Die Gesamtkosten können sich auf mehrere Tausend CHF belaufen! (Kontingent ca. CHF 120.- plus Verzollung (damals 6,7 % vom Kaufspreis).

Als Speditionsfirma kann ich „Gondrand“ nennen, aber wie im Text erwähnt wohl am besten noch beim Zoll anfragen.

Viel Erfolg und berichte doch dann mal! ;-)
LG Pina