Hallo Ihr Lieben,
mein Anwalt hat einen Antrag auf Scheidung bei unserem Familiengericht gestellt.Im Januar 2010.
Laut Gesetz muss dieser Antrag auch zu meinem Ehemann nach Tunesien gesendet werden.
Er ist heute angekommen. Nach 4 Monaten.
Damit wir nun rechtsgültig geschieden werden können, benötigt das familiengericht die Bescheiningung, dass mein Mann das Zustellungsschriftstück erhalten hat.
Aber das wären ja wieder 4 Monate oder länger.
Ist das überhaupt notwendig oder kann mir vielleicht den schnellsten Weg einer Scheidung erklären?
Weil meine Kinder sind ja immer noch vor Ort in Tunesien.
ich steige durch die ganzen § nicht mehr durch.
Auch habe ich gelesen das der Versorgungsausgleich nicht unbedingt benötigt wird, bei einem ausländischen Partner.

Viel text und wahrscheinlich genauso durcheinander wie mein Kopf gerade ist.

Vielen Dank fürs Lesen und evtl . Antworten.

L.G. Moni