Ich kann Dir nur sagen, wie die gesetzlichen Vorschriften lauten:

1) Jeder tunesische Staatsbürger MUSS sich beim Verlassen des Landes (Tunesien) durch einen tunesischen Reisepaß ausweisen (die Einreise ist notfalls auch ohne jedes Dokument möglich). Verstöße dagegen sind strafbar und können verfolgt werden (Geldstrafe, Gefängnisstrafe, Ausreiseverbot).

2) JEDES Kind eines tunesischen VATERS hat automatisch die tunesische Staatsbürgerschaft und insofern stets einen Anspruch auf die Erteilung eines tunesischen Reisepasses.
Ein Kind einer tunesischen MUTTER mit einem nicht-tunesischen Vater kann nur dann ein tunesischer Staatsbürger werdne, wenn das Kind sonst keine Nationalität hätte oder beide Eltern gemeinsam die tunesische Staatsbürgerschaft für das Kind beantragen.

Der bloße Besitz eines Reisepasses hat also den einzigen Vorteil, daß man mit ihm aus Tunesien rechtmäßig ausreisen darf, die Implikationen, die durch die bloße Geburt durch einen tunesischen Vater entstehen, nämlich der automatische Erwerb der tunesischen Staatsbürgerschaft, wiegen dagegen deutlich schwerer.

Merke: Man wird nicht durch den Besitz eines Reisepasses zu einem Staatsbürger, der Reisepaß dient nur dazu, diese Staatsbürgerschaft auf einfache Art formal nachzuweisen.