Bei aller Euphorie-
ich möchte nochmal daran erinnern, das bestimmte Schritte für Ausländer beim Erwerb eines Grundstückes vorgeschrieben sind.
Unter anderem "ein Verkaufsversprechen mit allen amtl. Beglaubigungen, die beim Gouverneur eingereicht werden müssen.. usw. Erst nach diesem Prozedere, wird geprüft, ob das Grundstück tatsächlich überschrieben wird.....

Last edited by Gitta; 05/03/2010 15:33.

"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)