Hallo Tammi,

Tunesier, die einen Arbeitsvertrag haben, sind über den Arbeitgeber genau wie in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber zahlt einen prozentualen Satz vom Gehalt an die CNSS (Sozialversicherung).

Von der CNSS erhält man, wenn die Beiträge entrichtet wurden, ein Heft, was man bei Arztbesuchen oder in Krankenhäusern vorzeigen muss, als Bestätigung dafür, dass man krankenversichert ist. Man tritt dann aber trotzdem noch in Vorleistung und muss sich bei der CNSS dann den gesetzlich festgelegten Satz zurückholen. Gilt für Medikamente, arztliche Behandlungen, OPs, Heilbehandlung etc.

Man kann im Prinzip selbst entscheiden ob man dann bspw. die OP in einer Privatklinik machen läßt, muss dann aber den großen Batzen einfach privat bezahlen.

Wir waren hier schon öfters in Privatkliniken, Gott sei Dank immer wegen "Kleinigkeiten", sind nie gefragt worden bevor wir behandelt wurden sondern haben dann nach der Behandlung mit Scheck oder Bar bezahlt.ABer ich bin halt Europäerin und lebe in Marsa, wo man wohl eher vermutet, dass ich meine Rechnung auch bezahlen kann und wie gesagt ging es immer um kleine Beträge.

Ob es hier passieren kann, dass man aufgenommen wird ohne vorher zu bezahlen? Das kann ich dir leider nicht beantworten, würde mich aber den anderen hier lebenden anschließen und behaupten nein. Allerdings ist TUnesien für mich das Land der unbegrenzten (Un-)Möglichkeiten. Von daher wundern würde ich mich nicht, dass es ein TUnesier mal schafft ;O)

Hoffe, ich konnte dir die anderen Fragen ein wenig beantworten.
VG