Also Frogger, woher hast du denn dieses?
Die gute Leila oder wer?
Das sein Nachfolger schon benannt ist, ist ein offenes Geheimnis. Sorry, aber ich darf hier jetzt keine Namen nennen.
@ Claudia
meines Wissens nach darf gewaehlt werden mit der Volljaehrigkeit, also mit 20. Denn eine meiner Toechter ist 18 und hat keine Wahlberechtigungskarte bekommen!