Original geschrieben von: Simla
......letztes Post......nochmal......Tunesien, binationale Kinder (wovon ich ausgehe) unterliegen in Tunesien den tunesischen Gesetzen.
Simla


Und in Deutschland nunmal den Deutschen. Dementsprechend wird eine in Deutschland gestellte Strafanzeige verfolgt, ungleich wo und wie das Kind entzogen wurde.


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