Original geschrieben von: kindesentzug24
Original geschrieben von: Simla
Ach ja, hier geht es jetzt nicht ums Kindeswohl, sondern nur wieder um Kindesentzug.
Was tun, wenn beide Eltern auf ihrer Meinung bestehen, dass das jeweilige Heimatland das richtige ist?
Schon erstaunlich, dass Väter doch nur Pflichten und keine Rechte haben. Zahlen ja - anfassen nein.


Dann haben wir einen Konflikt, welcher es sich zu schämen bedarf, da eine Streitigkeit mal wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Letztendlich zählt die Staatsbürgerschaft!!! Auch diese Regelung habe ich nicht gemacht!!!

Die Staatsangehörigkeit zählt?????? Die Mutter deutsch, der Vater tunesisch, das Kind daher tunesisch-deutsch. Und wer gewinnt???????


Original geschrieben von: kindesentzug24

Original geschrieben von: Simla
Und wie sieht das nun mit den TNvätern aus, die hier in D nur betreuten Umgang bekommen, weil die Mütter doch gern die "privaten" Dinge mischen und die Kinder mit reinziehen? Ist das dann kein Entzug?
LG Simla


Wie schon in anderem Post beschrieben, dass hat doch nicht nur was mit TNVätern zu tun, das trifft deutsche und andere nationalitäten genauso.

Ja, unsere Posts haben sich überschnitten. Setzt Ihr Euch auch für diese Väter ein.....wo die Mutter das Kind einfach dem Vater aus "privaten Rosenkieg-Gründen", entzieht?

Original geschrieben von: kindesentzug24

Ein begleitetes Umgangsrecht gibt es nur auf Antrag, dass entscheidet kein Jugendamt einfach so, ausser es wurde über den anderen Partner viel "Müll" erzählt, wo wir wieder beim Punkt "Sorge- und Erziehung" wären.

Jo, leider der Regelfall. Die Mutter entscheidet "nö, der W... bekommt unser Kind nicht". Er muss den Umgang einklagen. Sie tischt Geschichten auf......

Wie Du siehst, haben wir unterschiedliche "Erfahrungen".
LG Simla