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In Bezug auf internationale Entführungen beansprucht das beste Kindeswohl jeder Staat für sich.
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Darüber sprachen wir hier ja - insofern ergibt sich also durchaus eine Konfrontation, weil weder der eine noch der andere Staat eine Deutungshoheit über das "Kindeswohl" hat. Mir ging es darum, daß man nicht die in einem Land/Kultur anerkannte Definition von Kindeswohl ohne weiteres auf ein(e) andere(s) übertragen kann und in diesen Fällen es nicht unbestritten festlegen kann, welches das beste Kindeswohl ist.

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zumal der Islam aussagt, dass ein Kind zur Mutter gehört.
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doch nur, solange es noch klein ist. Hier wird nämlich insbesondere auf die körperlichen Bedürfnisse des Kindes abgestellt.
Je nach Rechtsschule endet diese Zugehörigkeit dann zwischen minimal 7 Jahren beim Jungen (Hanafi, Hanbali) und Mädchen (Hanbali) und maximal 7 Jahren (Hanbali) und der Heirat (Maliki) beim Mädchen und geht auf den Vater über.
In Tunesien ist Maliki die vorherrschende Rechtsschule, woraus sich die besseren Konditionen für den Umgang mit Mädchen erklären.

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Der Anteil von Entziehungen in welchen es um Religion und deren Ausübung geht ist verschwindend gering.
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Nun, das verwundert ja niemanden wirklich - ich habe es z.B. schon immer geschrieben, daß religiöse Normen lediglich gegenüber Westlern als ultimativer Vorwand hergenommen werden, was relativ einfach ist, da sich kaum ein Westler auch nur annährend in der Religion (und noch weniger in der praktischen Bedeutung dieser) auskennt und sich damit einfache Totschlagargumente bieten.

Daß so gut wie jede Kindesentziehung ein simples Spiel mit der Macht ist, bzw. der Sicherstellung von beanspruchtem Besitztum dient, steht außer Frage.