Original geschrieben von: Koschi
hin oder her... es ist Gesetz das jedes Kind mit tunesischem Vater auch einen tunesischen Pass benötigt und im Konsulat gemeldet werden muss, da es die Regierung in TN überhaupt nicht interessiert ob die Mutter nun Deutsche oder sonstwas ist.... oder das Kind bereits einen deutschen Pass hat.

Man braucht:

internationale Geburtsurkunde
2 Passfotos
falls das Kind schon über 6 Jahre alt ist eine Schulbescheinigung über den Besuch einer Schule

den Vater mit dem dazugehörigen Pass (weil ohne den geht auch gar nichts), weil er das Kind anmelden muss.

ach ja und ich glaube irgendwas an 20 Euro für den neuen Pass.

Rote Karte gibts keine bei Kindern, das ist bei der roten Karte des Vaters mit dabei.

Gruss
Koschi


Hallo,
Also ist es bei der Beantragung des tunesischen Passes so wie in D bei dauerhaft getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:
NUR der Elternteil kann den Pass beantragen, bei dem sich das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils gewöhnlich aufhält. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht für den Antrag des Passes nötig, sondern lediglich für den gewöhnlichen Aufenthalt!
lg,a