Das ist ja alles sehr interessant zum Thema Visum und Familienzusammenführung...
Aber wie sieht es eigentlich in dem Fall aus, wenn man mit seiner Familie unter einem Dach wohnt und demnächst arbeitslos ist? Da kann man ja überhaupt keinen Mietvertrag, Arbeitsvertrag und auch keine Einkommensbescheinigung zum Visumsantrag vorlegen. Gildet da die Meldebescheinigung und ein Nachweis vom Arbeitsamt, oder kann der Ehepartner erst einmal so lange man eben das alles dann nicht hat, sein Visum nicht beantragen?

Grüße