Original geschrieben von: Anke28
M kein Besuchsrecht gar nicht,


Wenn der Vater aber weiter in Deutschland bleibt ist das nicht so einfach. Denn ohne triftigen Grund kann man das Besuchsrecht nicht wegnehmen. Er kann das problemlos einklagen. Erinnere mich woanders mal gelesen zu haben, dass Frau dies nicht verhindern konnte obwohl gute Gründe vorlagen.

Leider ist das nicht so einfach.

Ich wäre auch für so ein Abkommen. Ein Kind gehört niemals nur einem Partner, sondern allen beiden! Ich finde es total egoistisch es nur bei einem aufwachsen zu lassen. Außer natürlich in solchen Fällen. Die leidtragenden sind immer wieder die Kinder, leider.

Umgangsrecht

Last edited by Susan Bachmann; 30/07/2009 16:31.

Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden.
Aldous Huxley