Hallo anchadia,

soweit ich weiss wird ca. der Sozialhilfesatz pro eingeladener Person in Ansatz gebracht, d.h. du musst du von deinem Nettolohn nach Abzug deiner Unkosten (Miete, ggfs. Unterhalt usw.) eben diesen Betrag übrig haben, damit du jemanden einladen kannst.

Anforderungen sonst, genügend Wohnraum.
Mitzubringen: Lohnzettel, Mietvertrag und Personalausweis.