...Bezieht sich die Anmeldepflicht eigentlich aufs „unverheiratet zusammen wohnen“ oder darum, dass ein Aufenthaltsort/Adresse bekannt sein muss, wenn man nicht im Hotel wohnt? Ich denke mal eher zweiteres, da ja auch Alleinreisende- und Alleinwohnende (Fewo/Privathaus) sich anmelden müssen!?

LG