Vom strafrechtlichen wie auch moralischen Standpunkt aus stellt sich die Frage nach der Legitimität und Legalität der Beschneidung von Säuglingen oder Kleinkindern. Bei diesen ist eine Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben, die Entscheidung für die Beschneidung wird von den Eltern getroffen. Die gesundheitlichen Vorteile der Beschneidung werden größtenteils erst mit Beginn der Geschlechtsreife relevant, so dass ein irreversibler Eingriff im Säuglingsalter von Kritikern als überflüssig betrachtet wird, sofern keine akute medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Säuglingsbeschneidung wird bei Juden und Muslimen unter dem Gebot der Religionsfreiheit betrachtet, jedoch liegt eine volle Religionsmündigkeit erst mit 14 Jahren vor. Ob chirurgische Eingriffe an unter 14-jährigen durch die Religionsfreiheit zu rechtfertigen sind, ist somit fraglich.

Quelle: WIKIPEDIA


*hm nachdenken muss*


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!