Original geschrieben von: armsofanangel
ach komm, ein Stück weit ist es auch Ermessensgrundlage der Botschaft;)

......aber nur was die Rückkehrbereitschaft angeht............
Jemand mit z.B. einem befristeten Arbeitsvertrag oder wenigen Nachweisen der CNSS oder oder oder ist nun mal chancenlos und das ja nicht ohne Grund ;\)
LG Simla