Hallo Norbi,
mmhhh, ich dachte nur, Du denkst , eine VE ersetzt die anderen Punkte.
Mmmhhh......Vorschlag/Idee.....Nachweis der monatlichen finanziellen Unterstützungen (Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Anweisungsbelege etc.) beifügen. Somit wäre ja der Punkt 7e durch Deine Frau abgedeckt.
Eine VE ist ausschliesslich für diese beantragte Besuchsreise gültig, nicht rückwirkend als Unterhaltsnachweis zu sehen.

----> sorry, DAMALS hat Deine Frau für den Lebensunterhalt der Mutter gesorgt.....
Mmmmhhh......Schreiben aufsetzen, dass seit dem xx.xx.20xx monatliche Unterhaltszahlungen nach Tunesien zur SchwieMu getätigt werden, inkl Unterschriftenbeglaubigung.
Oder dieses Schreiben eben vom Bruder (Unterschriftenbeglaubigungen in Tunesien beim Standesamt)

Oh weh, kompliziert ausgedrückt?
Können gern mal tele wenn Du magst.
LG Simla

----> entscheident ist.....die Botschaft sieht, ob sich der Antragstelle/Besucher Gedanken über die Reise gemacht hat. Je mehr nachweisliche Bescheinigungen, desto besser. Zu viel gibts in so einem Fall nicht