Ja, ich kenne Fälle, bei denen ein solcher Unterhaltsanspruch bejaht wurde (z.B. Mann arbeitsunfähig).

Inwieweit das auch dann gilt, wenn sich jemanden "abgesetzt" hat und keinen Anspruch gestellt hat, obwohl er es GEKONNT hätte, das ist eine Frage für Spezialanwälte. Meines Wissens wird jedenfalls in Tunesien dann keine Unterhalt mehr gezahlt, wenn jemand (kinderlos) geschieden ist (was hier ja noch nicht der Fall ist). Es geht aber in diesem konkreten Falle auch wohl eher um den Unterhalt IN der Ehe als den Unterhalt NACH der Ehe (und während der Ehe kann man Unterhaltsleistung nach deutschem Recht nicht ausschließen, das dürfte im tunesischen Recht das gleiche sein).