Ich habe gerade mit meinem Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde geredet und mich mal erkundigt.. also:
Wolf( oder der andere arme Tropf der gebürgt hat) bleibt in der Haftung für alle Kosten inkl. Abschiebung etc. bis seine Ex weg ist.. aber das Visum erlischt sofort auch VOR Ablauf der 3 Monatsfrist, wenn das Visum als Grund die Heirat mit Herrn xyz KONKRET beinhaltet. Das nennt man dann eine auflösende Bedingung. Oder willst du sie noch immer ehelichen? Meldung an die Ausländerbehörde über den unrühmlichen Abgang der Dame, und die geben das dann weiter, ich nehme an, an Polizei etc. falls die Dame irgendwo auftaucht oder aufgegriffen wird.





Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.